Berufsbild

Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Fachausweises Treuhand ist in der Lage, eine qualifizierte Funktion im gesamten Aufgabenbereich des Treuhandwesens zu übernehmen. Sie bzw. er ist gewohnt, selbständig zu arbeiten. Kunden, vor allem solche aus dem Bereiche der privaten Haushalte und der KMU-Betriebe, kann sie bzw. er umfassend beraten.

Die Berufsprüfung für Treuhänderinnen und Treuhänder verlangt neben dem theoretischen Wissen auch eine vertiefte praktische Berufserfahrung. Das Prüfungsniveau setzt die Fähigkeiten zu gedanklichem Durchdringen von Problemen und anspruchsvollen Aufgaben sowie zu analytischer und vernetzter Denkweise voraus. Das verständliche Formulieren und das Präsentieren von einfacheren schriftlichen und mündlichen Berichten gehören dazu.